Beschränkungen eines ECSA-Partners

Ein ECSA-Partner akzeptiert die folgenden Beschränkungen:

  • Dem ECSA-Partner ist erlaubt, solange als ECSA-Partner zu handeln, wie es einen aktiven und gültigen Vertrag und aktive Akkreditierung des in diesem Vertrag genannten ECSA-Partners gibt. Durch eine Verpflichtung ist diese Akkreditierung nur gültig, wenn sie auf der ECSA Website veröffentlicht wird.
  • Dem ECSA-Partner wird nicht erlaubt, andere Personen, Organisationen oder Tochter-, Mutter-gesellschaften, Filialen oder andere Organisationen oder Gesellschaften zu beauftragen, um als ECSA-Partner zu handeln.