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Konsequenz in der Praxis: Der Nutzer muss sich die Frage stellen, welches
Datenschutzrecht zur Anwendung kommt, um dann zu entscheiden, ob
danach die Nutzung des Cloud‐Services zulässig ist.
Anwendbares Datenschutzrecht
Mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung stellt sich zunächst die
Frage, welches nationale Datenschutzrecht anzuwenden ist. Auch innerhalb
der EU sind Datenschutzfragen primär national geregelt. Im EU‐Raum ist das
Datenschutzrecht zwar durch die Europäische Datenschutzrichtlinie
harmonisiert. Die darin festgelegten Grundsätze werden aber auf Ebene der
Mitgliedstaaten durch die nationalen Gesetze umgesetzt, die durchaus
Unterschiede zueinander aufweisen. Abhilfe wird die zurzeit noch
diskutierte EU‐Datenschutzgrundverordnung schaffen, da Verordnungen
innerhalb der EU direkt anwendbar sind und durch diese ein einheitlicher
Gesetzestext innerhalb der gesamten Union gilt.
Außerhalb der EU (z.B. Schweiz), wo die derzeit noch gültige Europäische
Datenschutzrichtlinie nicht gilt und auch die EU‐
Datenschutzgrundverordnung nicht gelten wird, richten sich
Datenschutzfragen allein nach den nationalen Datenschutzgesetzen ohne
Vereinheitlichung durch EU‐Richtlinien.
Im Unterschied zum ansonsten auf den Vertrag anwendbaren Recht sind im
Datenschutz zwei wesentliche Unterschiede zu beachten:
Eine Rechtswahl ist nicht möglich. Das heißt, der Cloud‐Nutzer und
der Cloud‐Anbieter können nicht vertraglich regeln, welches
Datenschutzrecht zur Anwendung kommt. Das Datenschutzrecht ist
öffentliches Recht und kann von den Vertragsparteien nicht dadurch
„
ausgehebelt“ werden, dass sie im Rahmen einer Rechtswahl ein
Recht vereinbaren, das beispielsweise nur geringere
Datenschutzanforderungen vorsieht.
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Für die Bestimmung des anwendbaren Datenschutzrechts wird nicht
auf das Verhältnis zwischen Cloud‐Nutzer und Cloud‐Anbieter
abgestellt. Vielmehr ist das Verhältnis zwischen Nutzer und
demjenigen, dessen Daten in der Cloud verwendet werden,
entscheidend.
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Weitere Informationen finden sich in der Webedition des Buchs unter
‐
migration.eu/webedition/.