Seite 219 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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Vertragselemente 
Die vertraglichen Vereinbarungen werden üblicherweise über drei 
Vertragsformen festgelegt, die in ihrer Abfolge jeweils spezifischer auf den 
konkret genutzten Cloud‐Service eingehen: 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
Service Level Agreements (SLA) 
Nutzungsbedingungen 
Das Anliegen bei der Vertragsgestaltung aus Anbietersicht ist die 
zunehmende Standardisierung der Vereinbarung und der Verzicht auf 
bilaterale Elemente. Daher ist im Einzelfall genau zu prüfen, ob die 
rechtlichen Zusagen dem Anforderungsbedürfnis des Nutzers ausreichend 
entsprechen.  
Einen Leitfaden „Cloud‐Verträge – Was Anbieter und Kunden besprechen 
sollten”
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haben EuroCloud Austria, der Fachverband UBIT, der IT Cluster 
Wien und die Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung (ADV) unter der 
Schirmherrschaft des Austrian Standards Institute herausgegeben. Es ist ein 
Katalog von empfohlenen Vertragselementen, die in Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen (AGB) oder Servicelevel‐Vereinbarungen (SLA) von 
Cloud‐Service‐Unternehmen berücksichtigt sein sollten.  
Er enthält beispielsweise Vorschläge zur Regelung der eingesetzten 
Infrastruktur, Leistungserbringung, Erreichbarkeit, Sicherheit und zum 
Betrieb von Cloud‐Services bis hin zur Datensicherung und ‐löschung. 
Datenschutz 
Die Einhaltung nationaler Datenschutzanforderungen ist eine kontinuierliche 
Herausforderung für Unternehmen, die personenbezogene Daten in 
digitaler Form auf IT‐Systemen verarbeiten und speichern.  
Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen über das Privat‐, Berufs‐ 
oder öffentliche Leben einer Person. Personenbezogene Daten können zum 
Beispiel der Name, ein Foto, eine E‐Mail‐Adresse, Bankdaten, Postings auf 
den Webseiten sozialer Netzwerke, medizinische Daten oder die IP‐Adresse 
eines Computers sein. Nach der Charta der Grundrechte der Europäischen 
Union hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden 
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