233
Abbildung 26: Einordnung eines Gesamt‐Scorings
Die jeweilige Einordnung von standardisierten Cloud‐Services ist also immer
eine Betrachtung von Basiskriterien (wie zum Beispiel aus Zertifikaten) und
der anwenderbezogenen Einordnung unter Berücksichtigung der jeweiligen
Nutzung und der Umfeldbedingungen. Da diese immer individuell zu
bewerten sind, ist eine generelle Methodik an den jeweiligen
Anwendungszweck anzupassen. Eine Reduktion auf reine
Sicherheitsanalysen und technische Anforderungen ist dabei nicht
ausreichend.
65
65
Für weiterführende Informationen siehe auch Jonas Repschläger, „Cloud Computing
Framework zur Anbieterauswahl“ der TU Berlin (Lehrstuhl für Informations‐ und
Kommunikationsmanagement),
‐
berlin.de/fileadmin/fg16/Forschungsprojekte/Cloud_Computing_Anbieterauswahl_Framework_v
1‐1.
pdf