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<P1><P2><P3><P4>Die Relevanz des Serverstandorts ist
bisweilen unterschiedlich, da sie einerseits abhängig von dem
nationalen Recht ist, nach welchem die Beurteilung erfolgt,
andererseits aber auch vom genutzten Cloud‐Dienst. So kann
die Nutzung von z.B. Social‐Media‐ oder IaaS‐Diensten im
selben Land zu unterschiedlichen Konsequenzen führen.
Wiewohl daher keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können,
existieren doch gewisse Tendenzen. Zum Beispiel sind Staaten durchaus
bemüht, bestimmte öffentlich‐rechtliche Bestimmungen wie etwa
Steuerrecht, Datenschutzrecht und bisweilen Compliance allein aufgrund
des Serverstandorts zur Anwendung gelangen zu lassen.
2.7.2
Datenschutz und Compliance
Im Lichte der für Cloud‐Computing häufig grenzüberschreitenden
Datenverarbeitung ist es wesentlich zu wissen, welches nationale
Datenschutzrecht anzuwenden ist. Denn das anwendbare
Datenschutzgesetz unterliegt nicht der vertraglichen Rechtswahl, das heißt
der Möglichkeit, den Staat zu vereinbaren, dessen Recht anwendbar sein
soll.
Im EU‐Raum ist das Datenschutzrecht durch die Europäische
Datenschutzrichtlinie in Teilen harmonisiert. Die zurzeit diskutierte
Datenschutzgrundverordnung würde zur vollständigen Harmonisierung
führen. Die Richtlinie gilt einerseits, wenn der Auftraggeber in der EU
niedergelassen ist, also seinen Sitz oder eine Niederlassung in der EU bzw.
im EWR hat und dort Daten verarbeitet. Andererseits gilt EU‐Recht, wenn
der Rechtsträger keinen Sitz in einem EU‐Mitgliedstaat hat, aber Daten
tatsächlich innerhalb der EU verwendet. Diesen Grundsätzen folgend trägt
also prinzipiell der Nutzer von Cloud‐Services die Verantwortung für eine
zulässige und rechtmäßige Datenverwendung. Demnach soll auch das Recht
seines Hoheitsgebiets angewendet werden und nicht jenes des Anbieters.
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Im außereuropäischen Raum gelten mitunter aber andere Prinzipien. So
erfasst etwa das schweizerische Datenschutzgesetz auch
Datenbearbeitungen im Ausland, die im Grunde kaum einen Bezug zur
Schweiz haben.
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Die große Ausnahme hierzu bilden öffentlich‐rechtliche Pflichten (z.B. Meldepflichten).