Seite 143 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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Der Kunde verwendet exklusiv die technische Ausstattung (IT‐Komponenten 
Hardware, Software etc.), um innerhalb seines Unternehmens Cloud‐
Services mittels einer nach Cloud‐Designkriterien erstellten effizienten, 
standardisierten, virtualisierten und sicheren IT‐Betriebsumgebung 
bereitzustellen. Diese Infrastruktur dient im Allgemeinen ausschließlich 
unternehmensinternen Zwecken. Das Unternehmen hat die volle Kontrolle, 
wer, wie und wann Services aus dieser Infrastruktur nutzen darf. „Private 
Cloud“ bezeichnet also die Bereitstellung von Cloud‐Computing‐Leistungen 
nur für vorab definierte Nutzer und ist eben nicht öffentlich.  
Management und Betrieb werden innerhalb eines Unternehmens oder einer 
gemeinsamen Organisation abgewickelt. Alle Services werden innerhalb der 
Security‐Domain des Unternehmens in eigenen Netzwerken innerhalb der 
Firewalls angeboten. Die Ressourcen können aber auch durch einen 
unabhängigen Anbieter am Unternehmensstandort oder auch außerhalb, 
vom Standort unabhängig, betrieben werden. Die Anbindung der Benutzer 
erfolgt dann mittels verschlüsselter (virtueller) privater Netzwerksegmente. 
Die Vorteile dieses Modells sind: 
Private Clouds erlauben individuelle Anpassungen und können z.B. 
die Sicherheits‐ und Compliance‐Nachteile von Public Clouds 
kompensieren, erreichen aber nicht deren Skaleneffekte. 
Das Private Cloud‐Betriebsmodell unterstützt im 
Unternehmenskontext mobile Benutzer und Bring‐Your‐Own‐
Initiativen.  
Die Nachteile dieses Modells sind: 
Wesentlichster Nachteil einer Private Cloud‐Lösung ist, dass die 
vorab zu leistenden Investitionskosten bei diesem Modell nicht 
komplett in Betriebskosten umgewandelt werden können, da das 
Unternehmen ja „Private Cloud“‐Komponenten vorab aufbauen 
muss und diese Kosten auch nicht mit der tatsächlichen Nutzung und 
Auslastung skalieren. Es fällt damit ein Teil der Vorteile des Cloud‐
Computings weg. 
Es muss an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die 
Benennungen der Betriebsmodelle keine Definitionen im technischen und 
rechtlichen Sinn beinhalten und daher von den Cloud‐Anbietern für den 
angebotenen Cloud‐Service nicht konsistent verwendet werden. Die im 
Cloud‐Angebot enthaltene „Privatheit“ muss sich nicht mit den Ansprüchen