144
des Cloud‐Nutzers decken. Daher ist es angeraten, diese Cloud‐Services auf
ihre Entsprechung zu prüfen. In den nachfolgenden Kapiteln zum Recht wird
auf diesen Aspekt noch weiter eingegangen.
Hybrid Cloud
Hybrid Clouds stehen für die Kombination sogenannter Public Cloud‐
Services mit denen einer Private Cloud, aber auch Services herkömmlicher
Datenverarbeitungslösungen, die mittels standardisierter Schnittstellen oder
Produkten verschiedener Anbieter verbunden werden. Mit dieser
Mischform von Services entsteht eine Lösung, die den konkreten
Anforderungen des jeweiligen Unternehmens am besten gerecht wird.
Abhängig von der jeweiligen Sicherheitsanforderung werden Anwendungen
innerhalb oder außerhalb der Firewall gehalten. So können die
Sicherheitsvorgaben erfüllt und gleichzeitig Einsparmöglichkeiten und
Skalierungseffekte genutzt werden.
Die meisten Analysten erwarten, dass in Zukunft gerade die hybriden Cloud‐
Implementierungen den weitaus größten Anteil der eingesetzten Clouds
ausmachen werden. Unternehmungen können ihre Services modular je nach
Priorität und Sensibilität der Anforderung aus beiden Welten, der „Private“
oder der „Public Cloud“ beziehen. Die Aufteilung ergibt sich entsprechend
den definierten Richtlinien oder Geschäfts‐ und IT‐Anforderungen und den
daraus jeweils entstehenden Kosten.
Typischerweise erfordert die Implementierung eines solchen Modells ein
besonders sorgfältiges Design und wird im Allgemeinen deutlich komplexer
als die jeweils reinen Modellansätze sein. Wesentlich für den Einsatz und
Erfolg hybrider Cloud‐Lösungen werden zwei Faktoren sein:
Die transparente Integration verschiedenster Servicekomponenten,
sodass der Endbenutzer weder einen Unterschied oder Übergänge
zwischen den einzelnen Modulen bemerken noch ihre Quellen
feststellen kann.
Die durchgängige Integration der einzelnen Komponenten zu einer
Gesamtlösung aus einem Guss mithilfe einer zentralen
Managementlösung. Das heißt im Idealfall, dass unabhängig von der
Rolle, die die einzelnen Komponenten spielen, und woher sie
bezogen werden (also aus „Public Services“ oder „Private Cloud‐
Modulen“), diese völlig gleichartig zu administrieren und zu
überwachen sind. Zum Beispiel ist das Management von
Zugriffsberechtigungen und deren Überwachungen in gleicher Art
und Weise zu bedienen und greift auf die gleichen Stammdatensätze