Seite 179 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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der Online‐Ausgabe
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dieses Buchs werden die rechtlichen Themen 
vertiefend behandelt.  
3.5.2
Anbieterauswahl aus rechtlicher Sicht 
Idealerweise erfolgt die Auswahl des potenziellen Cloud‐Anbieters nach 
Analyse des Bedarfs sowie der eigenen rechtlichen Möglichkeiten im 
Rahmen der Compliance. In der Praxis hingegen werden mögliche Anbieter 
zunächst anhand technischer und wirtschaftlicher Aspekte ausgewählt und 
diese Auswahl wird anschließend den Rechtsberatern zur juristischen 
Analyse präsentiert. Das größte Risiko bei dieser Vorgehensweise ist, dass 
sich unter den in die engere Auswahl gelangten Anbietern keiner befindet, 
der dem Nutzer die rechtskonforme Inanspruchnahme der avisierten Cloud‐
Dienste ermöglichen kann, oder ein rechtskonformer Zustand nur nach 
größeren Anstrengungen (die wiederum mit Zeit‐ und Kostenaufwand 
verbunden sind) hergestellt werden kann. 
In unserer fiktiven Geschichte informiert die Clever AG ihren Rechtsberater, 
dass drei in Frage kommende Cloud‐Anbieter ausgewählt wurden, die (was 
sich zum Teil erst nach rechtlicher Analyse herausstellt) die folgenden 
Charakteristika aufweisen: 
Anbieter 1: 
o
hat den Firmensitz und das Hauptquartier in Österreich 
o
verwendet Subdienstleister, macht zu diesen jedoch keine 
näheren Angaben 
o
speichert die Daten in der EU, es wird jedoch nicht 
spezifiziert, in welchem Mitgliedstaat und an welchem Ort 
o
erbringt Support, dazu gehört auch der Remote‐Zugriff auf 
Rechner der Clever AG aus Österreich und Polen 
Anbieter 2: 
o
hat den Firmensitz in Österreich, das Konzern‐Hauptquartier 
aber in Japan 
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