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der Online‐Ausgabe
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dieses Buchs werden die rechtlichen Themen
vertiefend behandelt.
3.5.2
Anbieterauswahl aus rechtlicher Sicht
Idealerweise erfolgt die Auswahl des potenziellen Cloud‐Anbieters nach
Analyse des Bedarfs sowie der eigenen rechtlichen Möglichkeiten im
Rahmen der Compliance. In der Praxis hingegen werden mögliche Anbieter
zunächst anhand technischer und wirtschaftlicher Aspekte ausgewählt und
diese Auswahl wird anschließend den Rechtsberatern zur juristischen
Analyse präsentiert. Das größte Risiko bei dieser Vorgehensweise ist, dass
sich unter den in die engere Auswahl gelangten Anbietern keiner befindet,
der dem Nutzer die rechtskonforme Inanspruchnahme der avisierten Cloud‐
Dienste ermöglichen kann, oder ein rechtskonformer Zustand nur nach
größeren Anstrengungen (die wiederum mit Zeit‐ und Kostenaufwand
verbunden sind) hergestellt werden kann.
In unserer fiktiven Geschichte informiert die Clever AG ihren Rechtsberater,
dass drei in Frage kommende Cloud‐Anbieter ausgewählt wurden, die (was
sich zum Teil erst nach rechtlicher Analyse herausstellt) die folgenden
Charakteristika aufweisen:
Anbieter 1:
o
hat den Firmensitz und das Hauptquartier in Österreich
o
verwendet Subdienstleister, macht zu diesen jedoch keine
näheren Angaben
o
speichert die Daten in der EU, es wird jedoch nicht
spezifiziert, in welchem Mitgliedstaat und an welchem Ort
o
erbringt Support, dazu gehört auch der Remote‐Zugriff auf
Rechner der Clever AG aus Österreich und Polen
Anbieter 2:
o
hat den Firmensitz in Österreich, das Konzern‐Hauptquartier
aber in Japan
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