Seite 193 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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3.6.2
Internationales Cloud‐Business 
Ertragsteuer 
Für einen Nutzer, der Cloud‐Computing mit einem Anbieter, der in einem 
anderen Staat ansässig ist, betreiben will, stellt sich somit die Frage 
betreffend die Zuteilung des Besteuerungsrechts an den eigenen Wohnsitz‐ 
bzw. Sitzstaat oder an den anderen Staat (Wohnsitz‐ bzw. Sitzstaat des 
Cloud‐Anbieters) hinsichtlich des mit dem Cloud‐Computing 
erwirtschafteten eigenen Unternehmensgewinns. Dabei gilt, dass für die 
Zuteilung des Besteuerungsrechts an den anderen Staat (Wohnsitz‐ bzw. 
Sitzstaat des Cloud‐Anbieters) zwingend eine ertragsteuerliche 
Betriebsstätte des Cloud‐Nutzers im Staat des Cloud‐Anbieters begründet 
werden muss, ansonsten verbleibt das Besteuerungsrecht im Wohnsitz‐ 
bzw. Sitzstaat des Cloud‐Nutzers. 
Zu untersuchen ist daher, wie der Anbieter dem Nutzer die Cloud‐
Dienstleistung erbringt und ob es dem Cloud‐Nutzer im Rahmen dieses 
Geschäftsmodells überhaupt möglich ist, eine ertragsteuerliche 
Betriebsstätte seines Unternehmens im Staat des Cloud‐Anbieters zu 
begründen. Hierbei sind grundsätzlich die Begriffe „Housing“ und „Hosting“ 
zu unterscheiden.  
Beim „Housing“ wird ein nutzereigener Hostcomputer im z.B. 
Rechenzentrum des Cloud‐Anbieters eingestellt. Der Stellplatz und die 
technische Anbindung samt Servicierung werden dabei vom Cloud‐Anbieter 
bereitgestellt. „Housing“ kann, je nach Intensität seiner Ausprägung, den 
Cloud‐Nutzer unter Umständen sehr nahe an die Verwirklichung des 
Begriffsinhalts einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte heranführen und 
somit das Besteuerungsrecht unter Umständen in den Staat des Cloud‐
Anbieters wechseln lassen. „Housing“ wird in der Regel aber nicht den 
klassischen Fall des Cloud‐Computings abbilden und kann daher im Zuge der 
ertragsteuerlichen Betrachtungsweise ausgeblendet werden. 
Beim „Hosting“ hingegen wird dem Cloud‐Nutzer vom Cloud‐Anbieter 
Speicherplatz, Rechnerkapazität auf fremden Servern und Netzanbindung 
zur Verfügung gestellt. Nimmt der Cloud‐Nutzer dafür einen dedizierten 
Host des Cloud‐Anbieters in Anspruch, kann er das System alleine nutzen, 
ohne dass andere Kunden des Cloud‐Anbieters auf dieses System Zugriff 
haben. Durch Virtualisierung können jedoch mehrere dieser Hostings auf 
einem oder mehreren physischen Servern betrieben werden. Beim Cloud‐
Computing werden unter Umständen sogar ganze Rechenzentren 
virtualisiert, sodass der Cloud‐Nutzer in der Regel weder einen Einfluss