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3.6.2
Internationales Cloud‐Business
Ertragsteuer
Für einen Nutzer, der Cloud‐Computing mit einem Anbieter, der in einem
anderen Staat ansässig ist, betreiben will, stellt sich somit die Frage
betreffend die Zuteilung des Besteuerungsrechts an den eigenen Wohnsitz‐
bzw. Sitzstaat oder an den anderen Staat (Wohnsitz‐ bzw. Sitzstaat des
Cloud‐Anbieters) hinsichtlich des mit dem Cloud‐Computing
erwirtschafteten eigenen Unternehmensgewinns. Dabei gilt, dass für die
Zuteilung des Besteuerungsrechts an den anderen Staat (Wohnsitz‐ bzw.
Sitzstaat des Cloud‐Anbieters) zwingend eine ertragsteuerliche
Betriebsstätte des Cloud‐Nutzers im Staat des Cloud‐Anbieters begründet
werden muss, ansonsten verbleibt das Besteuerungsrecht im Wohnsitz‐
bzw. Sitzstaat des Cloud‐Nutzers.
Zu untersuchen ist daher, wie der Anbieter dem Nutzer die Cloud‐
Dienstleistung erbringt und ob es dem Cloud‐Nutzer im Rahmen dieses
Geschäftsmodells überhaupt möglich ist, eine ertragsteuerliche
Betriebsstätte seines Unternehmens im Staat des Cloud‐Anbieters zu
begründen. Hierbei sind grundsätzlich die Begriffe „Housing“ und „Hosting“
zu unterscheiden.
Beim „Housing“ wird ein nutzereigener Hostcomputer im z.B.
Rechenzentrum des Cloud‐Anbieters eingestellt. Der Stellplatz und die
technische Anbindung samt Servicierung werden dabei vom Cloud‐Anbieter
bereitgestellt. „Housing“ kann, je nach Intensität seiner Ausprägung, den
Cloud‐Nutzer unter Umständen sehr nahe an die Verwirklichung des
Begriffsinhalts einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte heranführen und
somit das Besteuerungsrecht unter Umständen in den Staat des Cloud‐
Anbieters wechseln lassen. „Housing“ wird in der Regel aber nicht den
klassischen Fall des Cloud‐Computings abbilden und kann daher im Zuge der
ertragsteuerlichen Betrachtungsweise ausgeblendet werden.
Beim „Hosting“ hingegen wird dem Cloud‐Nutzer vom Cloud‐Anbieter
Speicherplatz, Rechnerkapazität auf fremden Servern und Netzanbindung
zur Verfügung gestellt. Nimmt der Cloud‐Nutzer dafür einen dedizierten
Host des Cloud‐Anbieters in Anspruch, kann er das System alleine nutzen,
ohne dass andere Kunden des Cloud‐Anbieters auf dieses System Zugriff
haben. Durch Virtualisierung können jedoch mehrere dieser Hostings auf
einem oder mehreren physischen Servern betrieben werden. Beim Cloud‐
Computing werden unter Umständen sogar ganze Rechenzentren
virtualisiert, sodass der Cloud‐Nutzer in der Regel weder einen Einfluss