Seite 199 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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machen, welche durch das Cloud‐Business indizierten Aufwendungen bzw. 
Ausgaben steuerlich als Abzugsposten zu berücksichtigen sind. 
Steuerliche Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb 
veranlasst sind. Werden die Leistungen des Cloud‐Anbieters ausschließlich 
und eindeutig für den betrieblichen Bereich des Cloud‐Nutzers erbracht, 
sind die Ausgaben des Cloud‐Nutzers dafür bei diesem gewinnmindernd 
abzugsfähig. 
Betriebsausgaben sind jedoch nicht zu berücksichtigen, wenn der Cloud‐
Nutzer einer Aufforderung der Abgabenbehörde nicht nachkommt, den 
Empfänger dieser Ausgaben (Cloud‐Anbieter) genau zu benennen. In der 
Regel dürfte jedoch eine Rechnung des Cloud‐Anbieters vorliegen und somit 
dieses Problem nicht bestehen. 
Beim Vorsteuerabzug müssen Cloud‐Nutzer beachten, dass die Abrechnung 
mit dem Cloud‐Anbieter auch den jeweiligen nationalen Vorschriften der 
Umsatzsteuergesetze genügt. 
Der Cloud‐Nutzer ist gut beraten, seine vom Cloud‐Anbieter erhaltenen 
Rechnungen auf die gesetzlich geforderten Rechnungsbestandteile seines 
Ansässigkeitsstaates zu prüfen, da es z.B. bei späteren Beanstandungen 
durch die Abgabenbehörde im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfung 
zu einem gänzlichen Versagen des Vorsteuerabzuges kommen kann, sollte 
der Cloud‐Anbieter (z.B. aufgrund einer Insolvenz) keine berichtigte 
Rechnung mehr ausstellen können. 
Rechnungen können entweder in Papierform oder, vorbehaltlich der 
Zustimmung des Cloud‐Nutzers, auf elektronischem Weg übermittelt 
werden. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem 
elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Dabei müssen die 
Echtheit ihrer Herkunft, die Unversehrtheit ihres Inhaltes sowie die 
Lesbarkeit gewährleistet sein. Bis dato war zur Anerkennung als 
vorsteuerabzugsberechtigte Rechnung zusätzlich eine qualifizierte 
elektronische Signatur erforderlich. Seit dem 01.01.2013 gilt jedoch z.B. in 
Österreich, dass auch ohne aufwendige Signatur seitens des Cloud‐Anbieters 
dem Cloud‐Nutzer der Vorsteuerabzug für eine elektronische Rechnung 
zusteht, sofern dieser als Empfänger einer elektronischen Rechnung ein 
innerbetriebliches Steuerungsverfahren anwendet, durch das ein 
verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung geschaffen 
wird.