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Beispiel Steuerfall Nr. 3
Abbildung 19: Steuerfall Nr. 3
Ad 1: Die Leistungsbeziehung besteht zwischen dem deutschen
Rechenzentrum des österreichischen Cloud‐Anbieters und dem
österreichischem Cloud‐Nutzer.
Ad 2: Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund des Vorliegens einer deutschen
umsatzsteuerlichen Betriebsstätte des österreichischen Cloud‐Anbieters
ohne Ausweis einer Umsatzsteuer mit Übergang der Steuerschuld auf den
österreichischen Cloud‐Nutzer.
Ad 3: Der österreichische Cloud‐Anbieter ist aufgrund des Vorliegens einer
ertragsteuerlichen Betriebsstätte mit seinen Betriebsstättengewinnen in
Deutschland beschränkt steuerpflichtig.
3.6.4
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Unabhängig davon, in welchem Staat Besteuerungsansprüche gegen den
Cloud‐Nutzer entstehen, sollte sich dieser umfassend Gedanken darüber