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die im schlimmsten Fall den Kostenvorteil von Cloud‐Computing sogar ganz
zunichtemachen können.
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Deutlich fairer erscheint für den genannten Anwendungsfall eine alternative
Lizenzierung nach den tatsächlich genutzten, virtuell bereitgestellten
Ressourcen oder nach Benutzerzahlen. Der Nutzer von Cloud‐Services
könnte mit solchen neuen Softwarelizenzierungsmodellen auch Cloud‐
Services, die z.B. auf einer Oracle‐Datenbank basieren, im Pay‐per‐use‐
Preismodell bezahlen.
Derzeit sind verschiedene Softwarehersteller (Microsoft mit Windows Azure,
aber auch Oracle und SAP etc.) daran, neue cloudkompatible
Softwarelizenzmodelle zu entwerfen und im Markt zu testen. Bei Amazon
RDS (Relational Database Service) ist z.B. ein neuer Webservice verfügbar,
der es einfach macht, eine relationale Datenbank in der Cloud aufzusetzen
und zu betreiben. Oracle‐Datenbanken können dabei unter zwei
verschiedenen Lizenzmodellen ausgeführt werden: „License Included“
(
Lizenz eingeschlossen) und „Bring Your Own License (BYOL)“ (Verwendung
Ihrer eigenen Lizenz). Beim Servicemodell „License Included“ benötigt der
Anwender keine getrennt erworbenen Oracle‐Lizenzen. Die Oracle‐
Datenbanksoftware wurde auch von Amazon Web Services (AWS) selbst
lizenziert. Die Preise für „License Included“ (Lizenz eingeschlossen) werden
auf Basis der Benutzung pro Stunde berechnet und beinhalten auch die
Software und die zugrunde liegenden Hardware‐Ressourcen (sowie die
Amazon RDS‐Verwaltungsfunktionen). Wenn Anwender bereits über eigene
Oracle‐Datenbanklizenzen verfügen, können sie Oracle‐Bereitstellungen in
Amazon RDS mithilfe des Lizenzmodells „Bring Your Own License“
(
Verwendung der eigenen Lizenz) nutzen. Die Preise hierfür werden
ebenfalls auf einer Nutzung pro Stunde berechnet. Das Modell „Bring Your
Own License (BYOL)“ ist für Kunden konzipiert, die es vorziehen, vorhandene
Oracle‐Database‐Lizenzen zu verwenden oder die neuen Lizenzen jeweils
direkt von Oracle zu erwerben. Es ist zu erwarten, dass weitere Beispiele von
neuen Lizenzmodellen auf den Markt kommen und getestet werden.
Sollte ein Hersteller im Rahmen eines Lizenzaudits dennoch versuchen, eine
möglichst strenge Auslegung von bestehenden Verträgen durchzusetzen,
wird zumindest die Prüfung einer Migration zu einem alternativen
Softwareherstellers mit cloudkompatibleren Lizenzmodellen empfohlen.
Dabei sollten auch Open‐Source‐Produkte geprüft werden. Die Open‐
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Weitere Informationen finden sich in der Webedition des Buchs unter
‐
migration.eu.