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Betriebsstätte zuzurechnen sind, hat nicht unerhebliche Auswirkungen auf
die umsatzsteuerliche Gestaltung der Rechnung des Cloud‐Anbieters an den
Cloud‐Nutzer für die in Anspruch genommenen Cloud‐Dienstleistungen.
<P1><P2><P3><P4>Für die vier Bereiche (EMD, CRM, ESM und IaaS) gilt
hierorts dasselbe, wie es bereits bei der Ertragsteuer ausgeführt wurde.
3.6.3
Steuerliche Fallkonstellationen
Drei steuerliche Fallkonstellationen am Beispiel Deutschland und Österreich:
Beispiel Steuerfall Nr. 1
Abbildung 17: Steuerfall Nr. 1
Ad 1: Die Leistungsbeziehung besteht zwischen dem deutschen Cloud‐
Anbieter und dem österreichischen Cloud‐Nutzer.
Ad 2: Die Rechnungslegung erfolgt vom deutschen Cloud‐Anbieter an den
österreichischen Cloud‐Nutzer ohne Ausweis einer Umsatzsteuer mit
Übergang der Steuerschuld auf den österreichischen Cloud‐Nutzer.
Ad 3: Der Cloud‐Anbieter ist ertragsteuerlich in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig.