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Beispiel Steuerfall Nr. 2
Abbildung 18: Steuerfall Nr. 2
Ad 1: Die Leistungsbeziehung besteht zwischen dem deutschen
Rechenzentrum des österreichischen Cloud‐Anbieters und dem
österreichischen Cloud‐Nutzer.
Ad 2: Die Rechnungslegung erfolgt mangels Vorliegen einer
umsatzsteuerlichen Betriebsstätte des österreichischen Cloud‐Anbieters an
den österreichischen Cloud‐Nutzer mit österreichischer Umsatzsteuer.
Ad 3: Der österreichische Cloud‐Anbieter ist aufgrund des Vorliegens einer
ertragsteuerlichen Betriebsstätte mit seinen Betriebsstättengewinnen in
Deutschland beschränkt steuerpflichtig.