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bedingen. So kann beispielsweise eine stichprobenartige Messung
der Mitarbeiterstimmung dem Management wichtige Hinweise für
die Führungsarbeit und interne Kommunikation in die Hand geben,
um sich angesichts der demographischen Entwicklung (in Europa)
vermeidbare und sehr teure Verluste an Know‐how zu ersparen.
Diese drei akzentuiert formulierten Trends sollen die Stoßrichtungen zeigen,
welche die immer breitere Verfügbarkeit von Software als Cloud‐Service
bewirken. Wir sind uns jedoch auch bewusst, dass Software als Cloud‐
Service längst nicht alle applikatorischen Anforderungen von Unternehmen
abdecken und lösen können wird. Weiterhin wird es Anforderungen geben,
die nicht mit einer Standardlösung aus der Cloud, sondern nur mit einer
Individualsoftware erfüllbar sind. Deshalb wird es auch weiterhin
Großprojekte geben, um Individualsoftware zu entwickeln und zu
implementieren. Auch wird es weiterhin Bedarf an Serviceunternehmen mit
dem nötigen Fachpersonal geben, das die Entwicklungs‐ und
Implementierungsarbeit fachgerecht vornehme kann, allerdings nicht mehr
im gleichen Umfang wie in der Zeit vor dem Cloud‐Computing.
Lizenzen in der Cloud
Im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit rund um die Cloud stehen
primär die revolutionäre Kraft neuer Business‐Modelle, die durch die Cloud
möglich werden, sowie die technischen Entwicklungen, die wiederum die
Cloud erst ermöglichen. Die korrekte Lizenzierung spielt im Vergleich dazu in
der bisherigen Diskussion eine eher untergeordnete Rolle. Mit der
zunehmenden Verbreitung von Cloud‐Services und deren produktiver
Nutzung erlangt nun aber auch dieses Thema zunehmend Bedeutung. Eine
wachsende Anzahl von Publikationen zu dem Thema, wie z.B. der
Lizenzierungsleitfaden der EuroCloud
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,
belegen diese Entwicklung.
In der Vergangenheit ist es immer relativ einfach gewesen,
Anwendungslizenzen an Kunden zu liefern. Die Anwendungslizenz wurde
gekauft und die Produktpakete wurden geliefert. Die Anwendung musste
dann auf einem oder mehreren Servern im Unternehmen installiert werden,
und die firmeninterne IT‐Abteilung musste sicherstellen, dass die
Anwendungen auf die Computer der Firmenmitarbeiter über das interne
Netzwerk verteilt wurden. Es gab Anschaffungskosten und eine
Jahresgebühr für die Softwarewartung; die Anwendung konnte dann
abhängig von der erworbenen Anzahl an Lizenzen genutzt werden.
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