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Die Lizenzierung ist also eine wesentliche Fragestellung beim Cloud‐
Computing, vor allem bei der Risikobetrachtung und als Kostenfaktor bei der
kaufmännischen Betrachtung.
Aus ökonomischer Sicht wird man bestrebt sein, die Lizenzkosten zu
minimieren. Den Luxus einer Überlizenzierung, um auf der sicheren Seite zu
sein, leisten sich nur wenige Unternehmen. Auf der anderen Seite birgt eine
Unterlizenzierung ein erhebliches rechtliches Risiko mit möglichen
wirtschaftlichen Spätfolgen. Insofern wird man danach trachten, möglichst
korrekt lizenziert zu sein, also genauso viele Lizenzen zu halten, wie für
einen bestimmten Service nötig sind.
Korrekt zu lizenzieren, ist aber gerade im Cloud‐Umfeld nicht immer einfach,
da dies häufig eine Adaptierung bestehender Lizenzverträge erfordert.
Verblüffenderweise hinken die Lizenzmodelle mancher renommierter
Softwarehersteller der aktuellen Cloud‐Entwicklung aber deutlich hinterher.
Dies führt mitunter dazu, dass Entscheidungen für oder gegen den Einsatz
eines bestimmten Softwareprodukts immer häufiger aufgrund der „Cloud‐
Readiness“ des Lizenzmodells eines Herstellers getroffen werden. Aus
diesem Grund werden auch Open‐Source‐Produkte wieder verstärkt als
Alternative in Erwägung gezogen.
Oft wird die Ansicht vertreten, Lizenzierungsfragen seien ein rein internes
Thema zwischen Cloud‐Anbietern und Softwareherstellern. So ist es nicht.
Beim Stichwort Lizenzierung geht es nicht nur um die Frage von
Urheberrechten (primär relevant für das Verhältnis zwischen
Softwarehersteller und Cloud‐Anbieter), sondern auch um die von Anbietern
zur Anwendung gebrachte Lizenzmetrik (relevant für den Endkunden). Die
Alternative Open Source präsentiert sich tatsächlich für beide Aspekte als
ein unkomplizierter Ausweg. Auf jeden Fall kann das Thema Lizenzierung für
Cloud‐Nutzer durchaus wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung erlangen.
Vor allem bei „Infrastructure as a Service“‐Diensten (IaaS) müssen sich
Nutzer näher mit dem Thema Lizenzierung befassen. Für Cloud‐Anbieter
sind IaaS‐Dienste aus lizenzrechtlicher Sicht am wenigsten problematisch,
übernehmen sie doch bloß die Haftung für die von ihnen bereitgestellten
Leitungsteile. In der Regel handelt es sich hierbei um infrastrukturnahe
Software (z.B. die Virtualisierungsschicht), um Rechen‐ und
Speicherkapazität in einem virtuellen Datacenter zur Verfügung zu stellen.
Die Lizenzierung von „darüber liegender“ Software obliegt üblicherweise
dem Cloud‐Nutzer. Der Anbieter wird die vom Nutzer aufgebrachte Software
nicht kennen und daher bestrebt sein, hierfür weder Haftung noch Kosten
zu übernehmen.